Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung können unter bestimmten Voraussetzungen die Pflege- oder Krankenkasse aufkommen. Auch eine private Finanzierung ist möglich.
Wir helfen Ihnen, die passende Möglichkeit für Ihre Situation zu finden.
Bei anerkanntem Pflegegrad können Leistungen der Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege finanziert werden.
Bei Krankheit, nach einer Operation oder rund um Schwangerschaft und Geburt kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Sie können unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad, Krankheit oder besonderen Anlass privat in Anspruch nehmen - regelmäßig oder nach Bedarf.
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie verschiedene Leistungen der Pflegekasse nutzen, um Ihre Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt insbesondere von Ihrem Pflegegrad und den verfügbaren Budgets ab.
Ab Pflegegrad 1. Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Ab Pflegegrad 2. Gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege.
der ungenutzten Sachleistungen.
Ab Pflegegrad 2. Unter Voraussetzungen für anerkannte Alltagshilfe einsetzbar.
Wichtig: Der Umwandlungsanspruch ist kein zusätzliches Budget. Er verwendet einen Teil der nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.
Mit der geplanten Pflegereform sollen bisherige Leistungen neu geordnet werden. Vorgesehen ist unter anderem ein monatliches Sozialraumbudget von bis zu 175 € für Pflegegrad 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen.
Wichtig: Die Reform ist noch nicht in Kraft. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gelten die bisherigen Ansprüche. Stand: Oktober 2026.
Auch ohne Pflegegrad kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenkasse bestehen – beispielsweise bei Krankheit, nach einer Operation oder während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen Unterstützung im Haushalt benötigen.
In der Regel benötigt die Krankenkasse einen Antrag und einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den gesetzlichen und individuellen Voraussetzungen ab.
Ob WeCare die bewilligte Haushaltshilfe übernehmen und direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, klären wir individuell.
Sie benötigen Unterstützung im Alltag, haben aber keinen Pflegegrad oder Anspruch auf Kostenübernahme?
Unsere Leistungen können Sie auch privat in Anspruch nehmen – regelmäßig oder ganz nach Ihrem Bedarf.
Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche Kosten entstehen.
Landesrechtlich anerkannt nach § 45a SGB XI – Unterstützung im Alltag in Siegen und Umgebung.
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